Arbeitslosengeld
in Österreich

Auf unserer Plattform finden Sie alle relevanten Informationen die Sie rund um das Thema Arbeitslosigkeit, Notstandshilfe und Mindestsicherung benötigen.

Auszahlungstermine

Monat per Überweisung per Post
Dezember 2022 04.01.2023 09.01.2023
Januar 2023 06.02.2023 08.02.2023
Februar 2023 06.03.2023 08.03.2023
März 2023 05.04.2023 07.04.2023
April 2023 05.05.2023 08.05.2023
Mai 2023 05.06.2023 07.06.2023
Juni 2023 05.07.2023 07.07.2023
Juli 2023 04.08.2023 08.08.2023
August 2023 06.09.2023 08.09.2023
September 2023 04.10.2023 06.10.2023
Oktober 2023 07.11.2023 09.11.2023
November 2023 05.12.2023 07.12.2023
Dezember 2023 04.01.2024 08.01.2024

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Regelungen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich sind auf den ersten Blick unübersichtlich. Es gibt einiges zu beachten und außerdem kommen von Zeit zu Zeit auch Neuerungen und Anpassungen hinzu. Da ist es gar nicht so leicht, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Daher geben wir dir hier einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, die Du kennen solltest, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld wahrnehmen zu können.

Wer die folgende Kriterien erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld:

  • Du bist als Antragsteller arbeitswillig, arbeitsfähig und arbeitslos.
  • Du hast dich beim AMS offiziell arbeitslos gemeldet.
  • Du bist am Arbeitsmarkt vermittelbar.
  • Du suchst eine Arbeit für mehr als 20 Stunden pro Woche. (Es gibt Ausnahmen bei der Betreuung von Kindern unter 10 Jahren oder Kindern mit Behinderung. Wenn es keine Möglichkeit zur Betreuung gibt, reicht hier auch die Bereitschaft für eine Stelle von mehr als 16 Stunden pro Woche.) Du hast zuvor eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erworben (siehe unten).

Unter bestimmten Bedingungen kann es sein, dass es nach Beendigung eines Arbeitsvertrages eine vierwöchige Sperrfrist gibt, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dies kann der Fall sein, wenn Antragsteller ihr letztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben oder das Arbeitsverhältnis aufgrund eigenen Verschuldens beendet wurde. Es wird hingegen keine Sperrfrist angewendet, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ohne Verschuldung des Antragstellers ausging oder wenn der Arbeitsvertrag im Falle einer einvernehmlichen Lösung beendet wurde.

Wie erwerbe ich eine Anwartschaft?

Die Anwartschaft sagt aus, dass du ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, um nun anspruchsberechtigt zu sein. Grundsätzlich ist es hierfür notwendig, dass du in den vergangenen zwei Jahren 52 Wochen lang arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt warst. Wenn du unter 25 Jahren alt bist, sind auch schon 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb des vergangenen Jahres ausreichend. Dies gilt, wenn du zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragst.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld besteht aus dem Grundbetrag sowie gegebenenfalls einem Ergänzungsbetrag und gegebenenfalls Familienzuschlägen. Der Grundbetrag beläuft sich auf 55% des Nettoeinkommens. Für den Familienzuschlag erhöht sich der Betrag pro zuschlagsberechtigter Person um 0,97 Euro pro Tag. Als Berechnungsgrundlage werden die letzten zwölf Beitragsmonate betrachtet. Wenn es noch keine zwölf Monate der Einzahlung gab, werden die vergangen sechs Monate herangezogen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Es ist durchaus möglich, sich zum Arbeitslosengeld etwas dazuzuverdienen. Die Schwelle ist die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze und liegt bei 475,86 Euro brutto pro Monat. Jede Erwerbstätigkeit neben dem Arbeitslosengeld auch unterhalb dieses Betrages muss aber unbedingt dem AMS gemeldet werden. Anderenfalls drohen sowohl der Verlust des Arbeitslosengeld als auch eine Rückforderung.

Auszahlung ohne Girokonto

Das Arbeitslosengeld wird in Österreich üblicherweise auf ein Girokonto ausgezahlt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Leistung mit der Post direkt an die eigene Wohnadresse geschickt zu bekommen oder im nächstgelegenen Postamt abzuholen. Dafür gibt es einige Bedingungen, die du unbedingt kennen und beachten solltest. In diesem Artikel erklären wir, wie die Auszahlung per Post funktioniert, wo Unterschiede zur Überweisung liegen und was du dafür machen musst.

Wie kann das Arbeitslosengeld ausgezahlt werden?

Normalerweise wird das Arbeitslosengeld direkt auf dein Girokonto überwiesen. Wenn dies nicht möglich ist, bietet dir der AMS eine Alternative. So ist es auch möglich, dass das Arbeitslosengeld per Post versendet wird. Die Post wird außerhalb Wiens versuchen, dich zu Hause anzutreffen. Wenn du nicht zu Hause bist oder wenn du in Wien wohnhaft bist, kann das Geld stattdessen auch bei der Postfiliale hinterlegt werden. Darüber wird die Post dich benachrichtigen, indem du einen Zettel im Briefkasten oder an deiner Tür findest. Für die Abholung des Betrages bei der Postfiliale gibt es eine Frist zu beachten. Diese solltest du unbedingt einhalten, denn sonst wird es kompliziert. In diesem Fall kann der AMS weitere Zahlungen sperren und das Arbeitslosengeld muss neu beantragt werden.

Was gibt es zu beachten?

Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich zu Beginn des Folgemonats gezahlt. Dabei erfolgt die Auszahlung per Post einige Tage verzögert. Diese Verzögerung beträgt je nach Monat zwei bis vier Tage. Die Auszahlung per Post ist etwas komplizierter als per Überweisung. Da die postalische Zahlung nicht nur später erfolgt, sondern für die Abholung am Postamt bei Nichtantreffen auch Fristen vorliegen und gegebenenfalls die Sperrung der Leistungen drohen, ist eine Auszahlung auf ein Girokonto, insofern die Möglichkeit besteht, unbedingt vorzuziehen.

Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld wird in Österreich für einen befristeten Zeitraum gewährt. Die beträgt in den meisten Fällen grundsätzlich 20 Wochen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen je nach Alter, Dauer der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung und je nach Status in einer Maßnahme. Da es gar nicht so leicht ist, hierfür den Überblick zu behalten, was für dich eigentlich gilt, erklären wir dir hier die einzelnen Regelungen.

Wie lange kann ich Arbeitslosengeld erhalten?

Zunächst kann jeder Anspruchsberechtigte 20 Wochen lang Arbeitslosengeld beziehen. In den folgenden Fällen verlängert sich der Anspruch:

Nach drei Jahren arbeitslosenversicherungspflichtiger Arbeit: auf 30 Wochen.

Wenn das 40. Lebensjahr vollendet ist und innerhalb der letzten 10 Jahre 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet wurde: auf 39 Wochen.

Wenn das 50. Lebensjahr vollendet ist und innerhalb der letzten 15 Jahre 9 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet wurde: auf 52 Wochen.

Nach Abschluss einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme: auf 78 Wochen (unter bestimmten Voraussetzungen). Beim Besuch einer Schulung im Rahmen einer Arbeitsstiftung: Verlängerung um maximal 3 oder 4 Jahre. Wenn aufgrund einer Kündigung des Arbeitnehmers oder aufgrund von eigenem Verschulden eine vierwöchige Sperrfrist für das Arbeitslosengeld wirksam ist, dann wird die Gesamtdauer des Bezugs von Arbeitslosengeld davon nicht beeinflusst. Sie verschiebt sich lediglich um vier Wochen.

Was passiert nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld?

Wenn kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld besteht und noch keine Arbeit gefunden wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe gezahlt werden. Diese ist in ihrer Gesamtdauer nicht zeitlich befristet, wird jedoch längstens für jeweils ein Jahr bewilligt.

Arbeitslosenzahlen in Österreich

Mit Stand Jänner 2023 sind 317.131 Menschen in Österreich ohne Beschäftigung.

Die Arbeitslosenquote (Eurostat‐Berechnung) liegt somit bei 5%.

Unselbstständig Beschäftigte

3.881.000

Arbeitslose Personen / Schulungsteilnehmer_innen

390.059

Häufig gestellte Fragen

Um sich arbeitslos zu melden, muss man sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) anmelden. Dies kann online, telefonisch oder persönlich im AMS-Büro erfolgen.

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