Die Regelungen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich sind auf den ersten Blick unübersichtlich. Es gibt einiges zu beachten und außerdem kommen von Zeit zu Zeit auch Neuerungen und Anpassungen hinzu. Da ist es gar nicht so leicht, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Daher geben wir dir hier einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, die Du kennen solltest, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld wahrnehmen zu können.
Wer die folgende Kriterien erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld:
Unter bestimmten Bedingungen kann es sein, dass es nach Beendigung eines Arbeitsvertrages eine vierwöchige Sperrfrist gibt, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dies kann der Fall sein, wenn Antragsteller ihr letztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben oder das Arbeitsverhältnis aufgrund eigenen Verschuldens beendet wurde. Es wird hingegen keine Sperrfrist angewendet, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ohne Verschuldung des Antragstellers ausging oder wenn der Arbeitsvertrag im Falle einer einvernehmlichen Lösung beendet wurde.
Die Anwartschaft sagt aus, dass du ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, um nun anspruchsberechtigt zu sein. Grundsätzlich ist es hierfür notwendig, dass du in den vergangenen zwei Jahren 52 Wochen lang arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt warst.
Wenn du unter 25 Jahren alt bist, sind auch schon 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb des vergangenen Jahres ausreichend. Dies gilt, wenn du zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragst.
Wer bereits zum zweiten oder zum häufigeren Mal Arbeitslosengeld beantragt, ist auch schon nach 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Arbeit berechtigt zum Bezug von Arbeitslosengeld.
Das Arbeitslosengeld besteht aus dem Grundbetrag sowie gegebenenfalls einem Ergänzungsbetrag und gegebenenfalls Familienzuschlägen. Der Grundbetrag beläuft sich auf 55% des Nettoeinkommens. Für den Familienzuschlag erhöht sich der Betrag pro zuschlagsberechtigter Person um 0,97 Euro pro Tag.
Als Berechnungsgrundlage werden die letzten zwölf Beitragsmonate betrachtet. Wenn es noch keine zwölf Monate der Einzahlung gab, werden die vergangen sechs Monate herangezogen.
Ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und wie hoch der gesamte Betrag in deinem Fall wäre, kannst du in diesem online Rechner selbst ermitteln.
Unter bestimmten Bedingungen kannst du auch nach einer Selbstständigkeit Arbeitslosengeld beziehen. Bitte setze dich für eine individuelle Beratung mit dem AMS in Kontakt.
Es ist durchaus möglich, sich zum Arbeitslosengeld etwas dazuzuverdienen. Die Schwelle ist die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze und liegt bei 475,86 Euro brutto pro Monat. Jede Erwerbstätigkeit neben dem Arbeitslosengeld auch unterhalb dieses Betrages muss aber unbedingt dem AMS gemeldet werden. Anderenfalls drohen sowohl der Verlust des Arbeitslosengeld als auch eine Rückforderung.
Das Arbeitslosengeld wird in Österreich üblicherweise auf ein Girokonto ausgezahlt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Leistung mit der Post direkt an die eigene Wohnadresse geschickt zu bekommen oder im nächstgelegenen Postamt abzuholen. Dafür gibt es einige Bedingungen, die du unbedingt kennen und beachten solltest. In diesem Artikel erklären wir, wie die Auszahlung per Post funktioniert, wo Unterschiede zur Überweisung liegen und was du dafür machen musst.
Normalerweise wird das Arbeitslosengeld direkt auf dein Girokonto überwiesen. Wenn dies nicht möglich ist, bietet dir der AMS eine Alternative. So ist es auch möglich, dass das Arbeitslosengeld per Post versendet wird. Die Post wird außerhalb Wiens versuchen, dich zu Hause anzutreffen. Wenn du nicht zu Hause bist oder wenn du in Wien wohnhaft bist, kann das Geld stattdessen auch bei der Postfiliale hinterlegt werden. Darüber wird die Post dich benachrichtigen, indem du einen Zettel im Briefkasten oder an deiner Tür findest.
Für die Abholung des Betrages bei der Postfiliale gibt es eine Frist zu beachten. Diese solltest du unbedingt einhalten, denn sonst wird es kompliziert. In diesem Fall kann der AMS weitere Zahlungen sperren und das Arbeitslosengeld muss neu beantragt werden.
Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich zu Beginn des Folgemonats gezahlt. Dabei erfolgt die Auszahlung per Post einige Tage verzögert. Diese Verzögerung beträgt je nach Monat zwei bis vier Tage.
Die Auszahlung per Post ist etwas komplizierter als per Überweisung. Da die postalische Zahlung nicht nur später erfolgt, sondern für die Abholung am Postamt bei Nichtantreffen auch Fristen vorliegen und gegebenenfalls die Sperrung der Leistungen drohen, ist eine Auszahlung auf ein Girokonto, insofern die Möglichkeit besteht, unbedingt vorzuziehen.
Weitere Infos zur Auszahlung von Leistungen des AMS in deinem Bundesland findest du unter diesem Link.
Das Arbeitslosengeld wird in Österreich für einen befristeten Zeitraum gewährt. Die beträgt in den meisten Fällen grundsätzlich 20 Wochen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen je nach Alter, Dauer der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung und je nach Status in einer Maßnahme. Da es gar nicht so leicht ist, hierfür den Überblick zu behalten, was für dich eigentlich gilt, erklären wir dir hier die einzelnen Regelungen.
Zunächst kann jeder Anspruchsberechtigte 20 Wochen lang Arbeitslosengeld beziehen. In den folgenden Fällen verlängert sich der Anspruch:
Wenn aufgrund einer Kündigung des Arbeitnehmers oder aufgrund von eigenem Verschulden eine vierwöchige Sperrfrist für das Arbeitslosengeld wirksam ist, dann wird die Gesamtdauer des Bezugs von Arbeitslosengeld davon nicht beeinflusst. Sie verschiebt sich lediglich um vier Wochen.
Wenn kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld besteht und noch keine Arbeit gefunden wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe gezahlt werden. Diese ist in ihrer Gesamtdauer nicht zeitlich befristet, wird jedoch längstens für jeweils ein Jahr bewilligt.